Hallenordnung


1 – Nur Befugte dürfen in der Halle klettern. Befugte sind:
(a) Personen, die den Nutzungsvertrag unterzeichnet und Eintritt bezahlt haben.
(b) Außerhalb der Zeiten des „offenen Kletterns“: Mitglieder der FG Bouldern oder Gäste eines Mitgliedes.
(c) Personen, die einer angemeldeten Gruppe angehören oder an einer Veranstaltung der Naturfreunde/Naturfreundejugend teilnehmen.
(Minderjährige unter 14 müssen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.)

2 – Die Halle ist nur zu den vorgesehenen Öffnungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet.

3 – Jede*r ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.

4 – Wir begreifen uns als antifaschistisch, antikapitalistisch, queer-feministisch, antirassistisch und anti-ableistisch. Rassismus, Sexismus und Homophobie haben hier keinen Platz.

5 – Es gilt ein absolutes Rauchverbot.

6 – Glasflaschen, Gläser, Porzellangeschirr u.ä. dürfen nicht mit auf die Matten genommen werden.

7 – Der Aufenthalt im Bereich der Matten ist nur bouldernden Gästen gestattet.

8 – Tiere dürfen nicht auf die Matten.

9 – Jede*r Nutzer*in hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer*innen zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte.

10 – Die bouldernde Person ist verpflichtet, einen Boulderversuch abzubrechen, wenn andere Gäste gefährdet werden könnten.

11 – Kinder unter 12 Jahren sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulderbereich ist untersagt.

12 – Beim Bouldern darf die Höhe des oberen Randes der Boulderwand, sowie des Campusboards nicht übergriffen werden.

13 – Tritte, Griffe, Tücher und Slacklines dürfen von Nutzer*innen weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

14 – Das Bouldern unter Drogeneinfluss, insbesondere unter Alkoholeinfluss, ist verboten.

15 – Barfußklettern, das Klettern in Strümpfen sowie das Klettern in Straßenschuhen oder Bergstiefeln ist verboten.

16 – Magnesiumbeutel sind an sicherer Stelle zu deponieren.

17 – Anwesende Mitglieder der FG-Bouldern haben das Hausrecht. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Wer gegen die Hallenordnung verstößt, kann von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.