Ich habe die
AGB und
Hallenregeln
gelesen und akzeptiere diese.
Als Erziehungsberechtigter des genannten Kindes erteile ich ihm hiermit die
Zustimmung, die Boulderhalle Bootshaus zu nutzen. Die
Hallenregeln
gemäß der geltenden
AGB habe ich meinem Kind erläutert. Sofern das oben genannte Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
beaufsichtige ich (oder die genannte Aufsichtsperson) es während seines Aufenthaltes in der Boulderhalle. Ist das oben genannte Kind zwischen 14 und
18 Jahre alt, darf es die Anlage ohne meine Beaufsichtigung nur benutzen, wenn es die AGB und die
Hallenordnung der Boulderhalle Bootshaus einhält. Als Erziehungsberechtigter übernehme ich die Haftung für von
o. g. Kind verursachte Schäden.